Wird das Auto, das Sie gemietet haben, beschädigt, während es sich in Ihrer Obhut befindet, sind Sie dazu verpflichtet, für den Schaden des im Mietvertrag (zwischen Ihnen und der Mietwagenfirma) angegebenen Wertüberschuss, aufzukommen.
Wird das Auto, das Sie gemietet haben, beschädigt, während es sich in Ihrer Obhut befindet, sind Sie dazu verpflichtet, für den Schaden des im Mietvertrag (zwischen Ihnen und der Mietwagenfirma) angegebenen Wertüberschuss, aufzukommen.