Nein. Für die Pannenhilfe im Zusammenhang mit Fehlern des Fahrers, wie z.B. Batteriesterben, weil Lichter oder elektrische Maschinen unnötig angelassen wurden oder das Benzin ausgeht, gilt kein Versicherungsschutz.
In jedem Fall – laut Mietwagenvertrag – sollten Sie das Auto nicht selbst nehmen und reparieren. Wenn das Auto defekt ist, sollten sie es ersetzen – wenn Sie das Auto zu ihrem Servicezentrum fahren können, dann sollten Sie es zu einem ihrer Zentren fahren und sie werden das Auto reparieren oder ersetzen. Wenn das Auto nicht gefahren werden kann, sollte jemand das Auto abschleppen und Ihnen ein Ersatzfahrzeug geben.
Schäden, die durch einen Unfall oder Fahrzeugdiebstahl entstehen, sowie Schäden, die in der Regel von Vermietern ausgeschlossen sind, wie Alleinunfälle und Schäden an Reifen, Windschutzscheibe, Fahrwerk und Dach sind von der Versicherung abgedeckt.
Für die vollständigen Bedingungen beachten Sie bitte die Produktinformation.