Nein, das müssen Sie nicht.
Lehnen Sie einfach die Angebote der Mietwagenfirma für eine Teilkaskoversicherung oder Versicherung mit reduzierter Selbstbeteiligung ab.
Im Falle eines Unfalls, während der Mietwagen in Ihrer Obhut ist, würde die Mietwagenfirma den Schaden bewerten und Ihnen Bericht erstatten. Dann würde die Firma Ihre Kreditkarte mit dem Wert des Schadens und bis zu der Höhe des im Mietvertrag angegebenen Selbstbehalts, belasten.
Für den geschätzten Schadenswert müssen Sie bei uns einen Forderungsanspruch einreichen. Daraufhin entschädigen wir Sie zu den in der Produktinformationen genannten Bedingungen.