Für ihre Fahrzeuge haben Mietwagenfirmen Versicherungen. Daher haftet ein Kunde nur für den Selbstbehalt, nicht für den vollen Ersatzwert des Fahrzeugs.
Der oben erwähnte Satz bestätigt, dass der Versicherungsplan den Selbstbehalt des Mietwagens bis zur Leistungsobergrenze und nicht den vollen Ersatzwert des Fahrzeugs abdeckt.
Für die vollständigen Bedingungen beachten Sie bitte die Produktinformation.