Die Mietwagenfirmen, welche Eigentümer der Mietfahrzeuge sind, haben eine Haftpflichtversicherung für ihre Fahrzeuge.
Wenn ein Fahrzeugunfall zu Verletzungen oder Tod für Fußgänger, Radfahrer oder andere Autofahrer und Passagiere führt, bietet diese Versicherung sowohl den Eigentümern als auch den Mietern Schutz gegen gesetzliche Verpflichtungen. Schäden an dem Mietwagen oder anderer Personen Eigentum oder Fahrzeug sind dadurch nicht abgedeckt.
Wenn eine Person ein Auto mietet, ist sein Mietwagen-Selbstbehalt dafür gedacht, den Fahrzeugschaden abzudecken.